Kostenübernahme Rollstuhlfahrten
Kostenübernahme Rollstuhlfahrten
In der Regel werden die Fahrkosten für Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sofern Sie keine Zuzahlungsbefreiung vorliegen haben, ist ein Eigenanteil von mindestens 5,-€ jedoch höchstens 10,-€ von Ihnen selbst zu tragen.
Für die Kostenübernahme benötigen Sie auf jeden fall von Ihrem behandelnden Arzt eine „ Verordnung einer Krankenbeförderung “, welche aber meistens einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse bedarf.
Wir kümmern wir uns um Ihre Beförderung und um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Für Fragen über die Abrechnung mit Rollstuhltransporte ( Personenbeförderung im Rollstuhl ) setzten sich mit unseren fachkundigen Transferunternehmen in Verbindung:
– Verträge mit allen Krankenkassen
– Rollstuhlbeförderung ( nicht umsetzbar ) mit bis zu 4 Begleitpersonen